Vorsorgeverfügungen

Wir von Jura Concept machen Ihnen das Vorsorgen leicht! Das Erstellen von Vorsorgeverfügungen ist eine juristisch komplexe Angelegenheit. Mit uns ist es ganz leicht, denn wir nehmen Sie an die Hand! Aufgrund unserer bereits mehr als 10-jährigen Expertise aus annähernd 10.000 Beratungen zum Thema Vorsorgeverfügungen wissen wir genau, worauf es ankommt. In einem kurzweiligen Beratungsgespräch erörtern wir mit Ihnen die Punkte die für eine rechtssichere Vorsorge entscheidend sind und beantworten Ihnen die Fragen, die Sie interessieren. Den gesamten Umsetzungsprozess, dass heißt die Erstellung der Verfügungen nehmen wir Ihnen ab! Keine Ankreuzfragen, keine Lückentexte, keine unverständlichen Broschüren! Versprochen!

Sicher haben auch Sie schon einmal darüber nachgedacht, wie es weitergeht, falls Sie selbst einmal nicht mehr in der Lage sein sollten, rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen. Wer wird Ihre Angelegenheiten regeln? Wie wird mit Ihrem Vermögen verfahren? Wie wird in schweren und ggf. sogar aussichtlosen Krankheitssituationen gehandelt? In den meisten Fällen tritt eine sog. Geschäftsunfähigkeit unfall- oder krankheitsbedingt und damit plötzlich und unerwartet ein – eine Situation, die den 18- jährigen Führerscheinneuling ebenso treffen kann wie den 40- jährigen Familienvater oder die 80-jährige Großmutter.

Es ist keine Frage des Alters!

Jeder volljährige Mensch sollte daher einmal über dieses wichtige Thema nachdenken und ggf. entsprechende Regelungen treffen. Es ist nämlich ein Irrglaube, dass der Ehepartner, erwachsene Kinder, Eltern oder sonstige nahe Angehörige automatisch alle wichtigen Entscheidungen treffen dürfen. Sollten Sie selbst keine Regelungen getroffen haben, ist zwingend ein Betreuer durch das Betreuungsgericht zu bestellen. Selbst Ihre nächsten Angehörigen würden in einem solchen Fall wie fremde Personen behandelt. Ggf. würde sogar ein fremder Betreuer bestellt werden. Wollen Sie sicherstellen, dass Ihre Vertrauenspersonen frei von Einschränkungen und ohne gerichtliche Kontrolle für Sie tätig werden dürfen, so sollten Sie vorsorgen und entsprechende Vorsorgeverfügungen erstellen.

 

 

Vorsorgevollmacht:

In einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer Sie vertreten und all Ihre Angelegenheiten regeln darf, sollten sie selbst einmal geschäftsunfähig werden. Eine gerichtliche Betreuung wird so vermieden. Die Vorsorgevollmacht ist Ausgangspunkt und Basis einer jeden Risikoabsicherung, da ohne eine solche zum Beispiel nicht klar ist, wer wie über Ihr Vermögen (und damit auch ggf. Versicherungsleistungen) verfügen darf, sollten Sie selbst einmal geschäftsunfähig werden. Auch Ihre nächsten Angehörigen sind auf eine solche Vollmacht angewiesen, wenn sie ohne gerichtliche Kontrolle rechtsverbindliche Entscheidungen für Sie treffen wollen.

 

Betreuungsverfügung:

In wenigen Ausnahmefällen kann – trotz Vorsorgevollmacht – die Anordnung einer Betreuung notwendig werden. Um zu vermeiden, dass ein anonymer Berufsbetreuer bestellt wird, sollten Sie in einer Betreuungsverfügung festlegen, wer die ggf. erforderliche Betreuung ausüben soll.

Patientenverfügung:

In einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie Sie in bestimmten medizinischen Situationen behandelt werden wollen, falls Sie nicht mehr eigenverantwortlich entscheiden können. Sie können beispielsweise festlegen, dass lebensverlängernde Maßnahmen in aussichtlosen Krankheitssituationen nicht mehr durchgeführt werden sollen.

 

Sorgerechtsverfügung:

In einer Sorgerechtsverfügung können Sie bestimmen, wer das Ihnen zustehende Sorgerecht betreffend Ihre Kinder ausüben soll, sollten Sie dazu einmal nicht mehr in der Lage sein.